Ihr Entschluss steht fest: Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen. Doch wie wollen Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung vermarkten?
Eine Immobilie hat für den Verkäufer häufig nicht nur einen sachlichen, sondern auch einen persönlichen Wert. Dies darf jedoch bei der Preisfindung keine Rolle spielen.
Es ist ein schöner Gedanke, das Heim, welches gerade für Kinder eine große Bedeutung – das Gefühl von „Zuhause“ – hat, nicht zu veräußern, sondern für die Nachkommen zu erhalten. Jedoch muss man sich zuvor die Frage stellen, ob man wirklich auf den Vermögenswert des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung verzichten kann.
Die Immobilie nach einer Scheidung oder Trennung zu teilen, ist eine von vielen Möglichkeiten, die Scheidungsimmobilie zu verwalten.
Die Eigentumswohnung, die man zusammen bezogen hat, oder das Haus, das man für die Familie angeschafft hat, sollte ursprünglich bis ins Alter gemeinsamer Wohnsitz sein. Mit der Trennung ändert sich die Situation völlig.
Das zusammen ausgesuchte Haus oder die zu zweit erworbene Wohnung wird nach der Trennung schnell vom liebevollen Heim zum Streitobjekt. Meist ist die Immobilie zudem noch nicht abbezahlt, die Kredite müssen auch weiterhin getragen werden.
Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Immobilie zu vermieten. Doch Vorsicht: Seien Sie sorgsam bei der Mieterwahl, so vermeiden Sie Ärger im Mietverhältnis oder Mietausfälle durch nicht gezahlte Mieten oder Kündigungen.
Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist ein großes Investment, daher bedarf es eines gut formulierten Kaufvertrages sowie der Unterzeichnung im Beisein eines Notars. Dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Egal, ob Sie sich dazu entschließen, Ihre Immobilie selbst zu vermarkten oder auf die Expertise eines Immobilien-Beraters setzen, die Entscheidung, wer am Ende den Zuschlag für den Kauf Ihrer Immobilie erhält, liegt bei Ihnen.
Bei einem Immobilienkauf handelt es sich um ein großes, finanzielles Engagement – deswegen ist von dem Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine neutrale Person den Verkauf rechtlich begleitet: der Notar.
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